Gemeinsam neue Perspektiven und Chancen entwickeln
1948: Jugend am Werk beginnt seine Arbeit in einer schwierigen Zeit für Österreich. Der Zweite Weltkrieg war erst kurz vorüber, ein Großteil des Landes lag in Trümmern und eine hohe Jugendarbeitslosigkeit nahm vielen die Hoffnung auf ein besseres Leben. In der damaligen Arbeitsmarktverwaltung (AMV) suchte man nach Lösungen und startete den Versuch, mit Kursmaßnahmen in der so genannten Berufsvorschule Jugend am Werk die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Noch im Gründungsjahr errichtete man Standorte in Graz, Judenburg, Zeltweg und Fohnsdorf und betreute 270 Jugendliche; bereits 1955 waren es mehr als 3.700 Jugendliche an 20 Standorten.
1960er-JahreAls in Österreich mit der Hochkonjunktur die Arbeitslosigkeit drastisch sank, überlegte die Vereinsleitung die Auflösung der Organisation. Jedoch kristallisierte sich sehr schnell ein neuer Tätigkeitsbereich für Jugend am Werk heraus: in vielen Kursen wurden bereits Jugendliche mit Behinderung betreut und so wurde die Arbeit mit Menschen mit Behinderung das neue zentrale Aufgabengebiet.
Auf Grundlage des Steiermärkischen Behindertengesetzes (1964) wurden in kürzester Zeit Angebote an vielen Standorten installiert.
1970er-JahreMit den Wirtschaftseinbrüchen in den 70er Jahren gewann auch der AMV-Bereich erneut an Bedeutung, so dass sich die Arbeit von Jugend am Werk Steiermark nun auf zwei stabile Säulen stützte. Berufsvorbereitungslehrgänge für arbeitslose Menschen und Ausbildungen im Hotel- und Gastgewerbe wurden durchgeführt. Im Bereich der Behindertenhilfe gab es in dieser Zeit insbesondere eine regionale Ausweitung.
1980er-Jahre
Mit Beginn der 80er Jahre entstanden die ersten privaten Initiativen im Rahmen der so genannten Fürsorge in der Steiermark. Eines dieser Projekte – die erste sozialpädagogische Wohngemeinschaft überhaupt in der Steiermark – wurde ab 1982 von Jugend am Werk geführt.
Mit dieser Einrichtung wurde auch der Grundstein für den späteren Fachbereich Jugendwohlfahrt gelegt.
2004Am 01.07.2004 ist schließlich das neue Steiermärkische Behindertengesetz (BHG) in Kraft getreten, am 28.08.2004
die dazugehörige Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO).
Sowohl BHG als auch LEVO stellen für die Arbeit von Jugend am Werk Steiermark im Fachbereich Behindertenhilfe in vielen Belangen völlig neue Rahmenbedingungen dar. Das Gesetz schreibt überdies eine neue Form der Leistungsvereinbarung fest, die ebenfalls große neue Anforderungen an Trägerorganisationen stellt.
Am 01.07.2004 trat gleichzeitig der neue Kollektivvertrag für alle ArbeitnehmerInnen der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) in Kraft. Das novellierte Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft, gefolgt von einer Durchführungsverordnung (DVO) am 01.03.2005.
Aktuell sieht sich die Jugend am Werk Steiermark GmbH mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert: Erhaltung bzw. ständige Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen bei gleichzeitig schonendem Umgang mit den öffentlichen Ressourcen, Anpassung der Dienstleistungsangebote an die neuen gesetzlichen Grundlagen und veränderte Rahmenbedingungen auf Grund strenger Ausschreibungsmodalitäten im arbeitsmarktpolitischen Bereich sind wesentliche Aufgaben, denen wir uns zu stellen haben.
Die Geschichte der Jugend am Werk Steiermark GmbH macht jedoch sichtbar, dass die Angebote der Organisation stets an die Bedürfnisse und Anforderungen von KundInnen, AuftraggeberInnen und an die sich wandelnde Gesellschaft angepasst werden konnten und sich die Organisation mit dem Lauf der Zeit nicht nur weiterentwickelt, sondern immer wieder einmal auch die Vorreiterrolle eingenommen hat. Grundlage dafür waren und sind zwei Grundsätze, denen wir uns beständig verpflichtet fühlen:
Wir wollen unsere KundInnen in ihren Stärken fördern, sie qualifizieren und integrieren. KundInnen-orientiertes Handeln, Innovation und Engagement sind die Grundeigenschaften unserer MitarbeiterInnen.
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